Sächsische Schweiz: Betretungsverbot!

Copyright https://www.123gif.deUpdate 30.08.2018: Das Betretungsverbot wurde aufgehoben. Quelle: https://www.landratsamt-pirna.de/46011.htm

In einer am 20.07.2018 erlassenen „Allgemeinverfügung des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge“ wird der Wald im gesamten Gebiet der Nationalparkregion Sächsische Schweiz in der Zeit zwischen 21.00 Uhr und 6.00 Uhr gesperrt. Damit ist nicht nur der Nationalpark gemeint sondern auch das Landschaftsschutzgebiet (links- und rechtselbisch). Boofen verboten!

Von 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr ist das Verlassen der Waldwege untersagt. Die Allgemeinverfügung gilt bis zur Aufhebung der Waldbrandstufen 3 und 4.

Wenige Ausnahmeregelungen sind in der Verordnung nachzulesen, deren kompletter Wortlaut auf der Website der Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz veröffentlicht ist.

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