Statt einer Wanderung…

…musste ich mich wieder einmal den Datenschutzrichtlinien der EU widmen. Irgendwann kommen die Abmahnanwälte wieder aus ihren Verstecken. Dem beuge ich vor und mache meine Homepage rechtskonform nach aktuellem BGH-Urteil vom 28.05.2020 zur Cookie-Nutzung. Das aktuelle Urteil fordert, dass der Nutzer einer Website explizit seine Einwilligung zur Verwendung geben muss. Ausführliche Informationen zu diesem Thema findet ihr auf e-recht24.de.

Schaute man sich die Websites im letzten Jahr an, fand man drei verschiedene Arten von Cookie-Bannern:

1. den einfacher Hinweis
Hier wird ein Text gezeigt, der einfach über die Verwendung von Cookies auf der Seite informiert. Ein eventuelles „Wegklicken“ des Banners hat keinen Einfluss auf die Cookie-Nutzung.

2. das Opt-out-Verfahren
Bei diesem Prinzip werden die Cookies bereits beim Start der Website geladen. Der Nutzer kann bzw. muss erst im Nachhinein eine Nutzung ablehnen oder einschränken.

3. das Opt-in-Verfahren
Nur dieses Verfahren erfüllt die Vorgaben des EU-Rechts und wird den Anforderungen des vorgenannten BGH-Urteils gerecht. Cookies werde erst gesetzt, wenn der Nutzer explizit zugestimmt hat.

Die Zustimmung betrifft insbesondere alle Cookies, mit denen das Verhalten der Seitenbesucher statistisch erfasst wird und die technisch für die Funktion der Seite nicht unbedingt erforderlich sind.

Mit meiner Website erfülle ich die unter 3. genannten Voraussetzungen. Das in der Basisversion kostenlose WordPress-Plugin Complianz hilft mir auf komfortable Weise. Vielen Dank an die Entwickler.

Screenshot des Plugins Complianz - Complianz | GDPR Cookie Consent - Copyright liegt bei den Entwicklern

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