In meinem Blogbeitrag vom 21. Dezember hatte ich zum Fall „Gutschein ab-in-denurlaub.de“ berichtet. Nun bin ich nicht der Typ, der gleich aufgibt. Wenn die Bildzeitung zahlen musste, dann soll auch Unister zahlen.
Wie ging es also weiter? Die Kurzfassung:
Nach drei Monaten Wartezeit erhielt ich auf Nachfrage folgende Mail von ab-in-den-urlaub.de
Es verging wieder ein Monat ohne Zahlungseingang. Am 27.01.2016 erstattete ich Anzeige bei der Onlinewache der Polizei Sachsens wegen Internetbetrugs.
Nach automatischer Eingangsbestätigung am 27.01.2016 erhielt ich am 28.01. die Information, dass meine Anzeige an das Polizeipräsidium in Leipzig übergeben wurde. Wenig später kam eine Mail der zuständigen Stelle:
Also schickte ich alle Unterlagen – die hatte ich schon vorsorglich gesammelt und aufbereitet – an die Polizeidienststelle. Hier ein kleiner Auszug meines Schreibens:
„Es geht mir mit der Anzeige weniger um den mir nicht erstatteten Betrag von 50,00 Euro. Ich unterstelle der Firma Unister/ab-in-den-Urlaub GmbH bewussten Betrug in einem Onlinegeschäft. Denn ich bin nicht der einzige Geschädigte. Auf diesen Websites finden Sie Berichte anderer ‚frustrierter Kunden‘ vorgenannter Firma:
… (diverse Links)… Es gibt sogar schon eine eigene Facebook-Seite: http://www.facebook.com/AbInDenUrlaubProbleme/
Was mich aber besonders erregt und dazu bewogen hat, diese Anzeige aufzugeben, ist die Tatsache, dass ich vor wenigen Tagen Post mit einem neuen Gutschein von ab-in-den-urlaub.de erhielt und der Aufforderung, bald wieder zu buchen.
Und die Firma wirbt weiter massiv mit ihren Gutscheinen. Man muss in einer Suchmaschine nur ‚ab-in-den-urlaub gutschein‘ eingeben und erhält sofort eine große Anzahl von Seiten, auf denen geworben wird. Solche Gutscheine werden sogar verkauft – 9,90 € für einen 100,00 €-Gutschein!“
Am 24.02. erhielt ich wieder elektronische Post aus der Polizeidirektion:

Natürlich prüfte ich sofort meinen Kontostand. Und was sah ich da? Das Geld war kurz zuvor eingegangen, was ich der Polizeidirektion umgehend mitteilte. Die Anzeige lief weiter. Wenig später meldete sich die Staatsanwaltschaft mit folgendem Schreiben:
Mein Geld habe ich also bekommen, ein fader Beigeschmack bleibt. War die Überweisung so kurz vor der Einleitung des Verfahrens ein Zufall und treibt ab-in-den-urlaub.de seine „Gutscheinspielchen“ weiter?
