Zunächst möchte ich betonen, dass ich mit dem kleinen Wortspiel der Überschrift dem vorhergehenden Blogartikel nicht den ernsten Hintergrund entziehen will. Das tragische Schicksal der beiden betroffenen Kletterer steht in keinem Zusammenhang mit den folgenden Ausführungen. Der kurze Blogartikel entstand bereits vor Kenntnisnahme des Unfalls am Spitzberg.
Das Schild im Foto soll Besucher von der Besteigung der Gipfelklippen am Hochstein (Westlausitz) abhalten. Oder doch nicht? Unmittelbar daneben weist ein weiteres Schild auf die Nutzung der vorhandenen Steiganlage „auf eigene Gefahr“ hin. Vor dem Aufstieg gibt es dann eine Tafel mit der Listung des aktuellen „Hochsteinkönigs“, der in diesem Jahr bereits über einhundert Besteigungen erreicht hat und sich im ausliegenden Gipfelbuch nachweislich eintrug. Die Namensliste habe ich unkenntlich gemacht, da mir eine Veröffentlichung nicht gestattet wurde. Ich habe auch nicht darum gebeten. Im Gegensatz zur Bildzeitung (Bild-Online, siehe Artikel zuvor) halte ich mich allerdings an Datenschutz und Urheberrecht bzw. trete dies nicht wissentlich „mit Füßen“. Den anonymen Übeltäter veröffentliche ich hier trotzdem. Er (oder sie) bleibt ja anonym und soll für sein (oder ihr) schweres Fehlverhalten Buße tun. So steht es hier jedenfalls.
Der Weg vom Gasthof Luchsenburg zum Hochsteingipfel war jedenfalls ein schöner und leichter Osterspaziergang für uns, die Boulderwege am Hochstein wären es für mich nicht. Also weder ein Spaziergang noch überhaupt zu bewältigen. Ein schöner Übungsfelsen für Kletterer ist er jedoch, der Hochstein. Sofern die angebrachten Bohrhaken denn genehmigt wurden, was ich leise bezweifle…
Wer eine Wanderbeschreibung für den Weg zum Hochstein sucht, wird unter anderem hier im Blog (Artikel 1 und Artikel 2) und auf unserer Website fündig.