Sandstein-News

Durchgang verboten: Schwedenlöcher

Durchgang verboten: Schwedenlöcher

„Kontrollierter Einsturz eines Felsturms in 01824 Kurort Rathen“. So lautet der Titel einer Ausschreibung im Sächsischen Ausschreibungsblatt vom 28. Juni 2013. Auftrag: Staatsbetrieb Sachsenforst, NPV Sächsische Schweiz.

Beschreibung des Auftrags (sinngemäß, gekürzt):
Felsturm am unteren Ende der Schwedenlöcher, gegenüber Klettergipfel Schwedenturm, Felskörper mit einer Höhe von 27 m, Breite 5-6 m, Tiefe 4-6 m. „Ziel der Leistung ist es, einen befürchteten Felssturz kontrolliert auszulösen“. Umliegende Felsen sollen nicht beeinträchtigt werden, Reste des Felskörpers sind vor Ort zu lagern, ein Durchgang des touristischen Weges ist zu gewährleisten.
Zuschlagskriterien: schonende Technologie,…
Ausführungsfrist: 15.08. – 30.09.2013, Nachweis über 3 vergleichbare Leistungen.

Der beliebte Wanderweg durch die Schwedenlöcher wird also frühestens im Oktober wieder passierbar sein.

 

Schutzhütte

Schutzhütte

Schutzhütte am Eingang der Richterschlüchte saniert.

Mitglieder der IG „Stiegen- und Wanderfreunde“ haben die in die Jahre gekommene Schutzhütte in Zusammenarbeit mit der Nationalparkverwaltung und Mitarbeitern des Sachsenforsts instandgesetzt. Dabei wurde die gesamte Dachkonstruktion erneuert und die Beplankung teilweise repariert. Weitere Ausführungen dazu gibt es auf der Website Sandsteinwandern.de.

Dieser Beitrag wurde unter Kommentar abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert